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03.–04.11.2026

Gewerbsmäßige Reinigung von Raumschießanlagen gemäß SprengG

Grundlehrgang mit Zeugnis für den Befähigungsschein nach § 20 SprengG.

Beschreibung

Wer Raumschießanlagen reinigt, muss zunächst einen entsprechenden Lehrgang belegen. Der Lehrgang bezieht sich auf die gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen, insbesondere Raumschießanlagen, und die Vernichtung von Treibladungspulverresten. Nach erfolgreicher Teilnahme berechtigt das Zeugnis dazu, einen Befähigungsschein gemäß § 20 Sprengstoffgesetz zu beantragen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 1 SprengV im Original spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn – die Beantragung bei der zuständigen Behörde kann bis zu drei Monate dauern. Außerdem ist bei der Anmeldung eine Kopie des Personalausweises beizufügen; Teilnehmende müssen mindestens 21 Jahre alt und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.

Seminarziele

  • Erkennen der Ablagerungsbereiche von unverbrannten Treibladungspulverresten
  • Auswahl von Arbeitsmitteln und Verfahren unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung
  • Vernichtung von unverbrannten Treibladungspulverresten
  • Temporäre Aufbewahrung, Verbringung und Transport im Bereich der Schießstandanlage (Gefahrgutrecht)
  • Sicherer Umgang mit Blei
  • Neue rechtliche Vorschriften und aktuelle Vorfälle

Zielgruppe

Fachkräfte, die Schießstände und Raumschießanlagen gewerbsmäßig reinigen.