Bewertung der Angebote und Hinweise zur Auswahl eines Reinigungsunternehmens

Für die Bewertung und Auswahl von Angeboten für Reinigungsdienstleistungen stehen z.B. folgende Parameter zur Verfügung, die Sie den Angeboten in der Regel entnehmen können:

  • Gesamtpreis des Angebotes
  • (Tarif-)lohn/Stundenverrechnungssatz
    Der Mindestlohntarifvertrag und der Rahmentarifvertrag sind allgemeinverbindlich. Daher haben sämtliche in der Gebäudereinigung Beschäftigten, unabhängig von einer Mitgliedschaft in Innungen oder Gewerkschaften, Anspruch auf diese Tarifstundenlöhne und die im "Rahmentarifvertrag für gewerblich Beschäftigte" enthaltenen Regelungen über Arbeitszeit, Überstundenzuschläge, Urlaubsentgelt u.v.m. Geringfügig Beschäftigte fallen ohne jede Einschränkung unter den Gültigkeitsbereich der Tarifverträge.

Bei der Plausibilitätsprüfung der Angebote ist daher zu prüfen, ob mindestens die tariflichen und gesetzlichen Leistungen im Stundenverrechnungssatz enthalten sind. Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
 

Quadratmeterleistungen


Viele Kunden des Gebäudereiniger-Handwerks fragen bei uns wegen praxisgerechten Quadratmeter-Leistungen an, da die Angebote hier zum Teil stark variieren. Leider können wir Ihnen keine konkrete Liste mit Empfehlungen für realistische Quadratmeterleistungen an die Hand geben, weil die Objektgegebenheiten sehr unterschiedlich sind und somit der Reinigungsaufwand nicht immer vergleichbar ist.

Der Reinigungsaufwand ist abhängig von:

  • dem Grad der Zustellung von Räumen (Tische, Stühle, Schränke, Kabel etc.)
  • den Belagsarten (PVC, Linoleum, Naturstein, textile Beläge)
  • dem Reinigungsverfahren (z.B. einstufiges oder zweistufiges Wischverfahren)
  • der Vorbehandlung der Flächen (Beschichtung)
  • den Rüstzeiten (z.B. Wegezeiten zu Putzkammer und Lagerraum und für Entsorgung)
  • der Größe der Räume (Turnhalle, Flur, kleines oder großes Büro)
  • dem regelmäßigen Verschmutzungsgrad (Schüler, Verwaltungsangestellter)
  • und natürlich von Ihren eigenen Hygieneansprüchen.

Da die o.g. Kriterien sehr stark variieren können und sich auch gegenseitig beeinflussen, können allgemeine Angaben über Richtwerte für Quadratmeterleistungen nicht gemacht werden.

In den vergangenen Jahren sind die Quadratmeterleistungen sehr stark gestiegen und haben in einigen Objekten ein Niveau erreicht, welches eine hygienische Reinigung nur noch bedingt gewährleistet. Wir möchten Ihnen anhand einer Berechnung verdeutlichen, wie wenig Zeit für die Reinigung zur Verfügung steht:


1. Sanitärreinigung:

In einem Bürogebäude sollen die Sanitärräume mit einer Quadratmeterleistung von 80 qm / Stunde gereinigt werden. Die Sanitärräume haben eine Grösse von 12 qm.    

12 qm : 80 qm/Std. x 60 = 9 Minuten für 12 qm Sanitärraum

Das Reinigungspersonal hat folglich 9 Minuten zur Verfügung, um Toilette, Spiegel, Waschbecken, Boden sowie alle weiteren Einrichtungen zu reinigen und Verbrauchsmaterial nachzufüllen. Anteilig müssen hier im übrigen auch noch die Rüstzeiten abgezogen werden, so dass noch weniger Zeit zur Verfügung steht.


2. Büroreinigung:

Ein Büro von 20 qm soll mit einer Quadratmeter-Leistung von 200 qm / Stunde gereinigt werden.          

20 qm : 200 qm/Std. x 60 = 6 Minuten für 20 qm Büro         

6 Minuten stehen zur Verfügung, um Fussboden, Tische, Stühle, Schränke, Telefon, Türgriff etc. zu reinigen sowie den Müll zu entsorgen. Anteilig müssen noch Rüstzeiten und Arbeiten, die in längerem Turnus ausgeführt werden (z.B. Heizkörper entstauben) mit eingerechnet werden.

Zur Ermittlung realistischer Quadratmeterleistungen können unsere Sachverständigen angefordert werden.


Absicherung gegen Schäden:

Das Reinigungsunternehmen sollte nachweisen, dass Versicherungsrisiken ausreichende Deckung haben. Als gewisser Anhaltspunkt für am Versicherungsmarkt orientierte Deckungssummen können folgende Werte herangezogen werden (Summen jeweils je Schadensfall; die Höhe variiert in Abhängigkeit von den zu betreuenden Objekten und deren Einrichtungen)

  • Personenschäden bis 3 Millionen €
  • Sachschäden bis 3 Millionen €
  • Bearbeitungsschäden 3 Millionen €
  • Allmählichkeitsschäden bis 3 Million €
  • Umweltschäden bis 3 Millionen €
  • Vermögensschäden bis 500.000 €
  • Schlüsselverlust (evtl. auch höher) bis 125.000 €