Tarifverträge

In diesem Bereich finden Sie die allgemeinverbindlichen Tarifverträge für das Gebäudereiniger-Handwerk zum Herunterladen.

Der Rahmentarifvertrag gilt bundeseinheitlich für alle Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die unter seinen Geltungsbereich fallen sowie für alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine der Gebäudereinigung zuzurechnende Tätigkeit ausüben (vgl. § 1 RTV). Umfasst ist dabei jede versicherungspflichtige Tätigkeit, geringfügige Beschäftigung und Ausbildung.

Die Besonderheit des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung besteht darin, dass er für allgemeinverbindlich erklärt ist. Das heißt, der Rahmentarifvertrag gilt nicht nur zwischen Arbeitgebern, die Innungsmitglieder sind, und Arbeitnehmern, die Gewerkschaftsmitglieder sind, sondern zwischen allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Geltungsbereich des Gebäudereiniger-Handwerks.

Der Rahmentarifvertrag definiert Lohngruppen und Eingruppierung, nicht jedoch die konkrete Vergütungshöhe. Diese befindet sich im Lohntarifvertrag.