Lehrgang Gewerbsmäßige Reinigung von Raumschießanlagen Frühjahr

gemäß Sprengstoffgesetz SprenG


Termin
 
16.04.2024 10:00 - 17:30 Uhr
17.04.2024 08:30 - 16:00 Uhr


Wer Raumschießanlagen reinigt, muss zunächst einen entsprechenden Lehrgang belegen. Dies schreibt § 8 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. 9 Abs. (1) Nr. 1 SprengG auch i. V. m. §§ 7/20 des Sprengstoffgesetzes vor (siehe hierzu auch § 27 Abs. (7) Pkt. 3 (WaffG) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 (AWaffV) und Pkt. 10.6.3.3.7 "Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen" der vom Bundesministerium des Inneren (BMI) erlassenen Schießstandrichtlinien).

Der Lehrgang bezieht sich primär auf die gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen und insbesondere auf Raumschießanlagen und die Vernichtung von Treibladungspulverresten. Nach erfolgreicher Teilnahme berechtigt das Zeugnis den Teilnehmer einen Befähigungsschein gemäß § 20 Sprengstoffgesetz zu beantragen.
 

Lehrgangsziel
Mit erfolgreicher Teilnahme am Grundlehrgang „Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen“ ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten erlangt:

  1. Erkennen der Ablagerungsbereiche von unverbrannten Treibladungspulverresten
  2. Auswahl von Arbeitsmittel und Verfahren unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung
  3. Vernichtung von unverbrannten Treibladungspulverresten
  4. Temporäre Aufbewahrung und Verbringung (unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gefahrgutrechts), Transport im Bereich der Schießstandanlage
  5. Umgang mit Blei
  6. Neue rechtliche Vorschriften und aktuelle Vorfälle

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Voraussetzung zur Teilnahme an dem Lehrgang ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34, Abs. 1 SprengV. Diese muss bei der zuständigen Behörde (z.B. staatliches Gewerbeaufsichtsamt oder RP) beantragt werden und uns 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn im Original vorgelegt werden. Bitte beachten Sie auch, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht der Firma, sondern dem Mitarbeiter zugesandt wird. Sie müssen diese daher rechtzeitig beim Mitarbeiter einfordern und uns zusenden. Der Beantragungsvorgang kann bis zu 3 Monate dauern. Die Teilnehmer müssen der deutschen Sprache mächtig sein – in Wort und Schrift.

 

Referent: Jörn Jorczyk, Schießstandsachverständiger
Detlef Opara, BG-Bau
Lehrgangsgebühr: 550,- Euro
450,- Euro für Mitglieder der Landesinnung Hessen und des
                Vereins für Reinigungstechnik sowie des Fachforums
                Qualitätsverbund Gebäudedienste
Veranstaltungsort: Schützenverein Bad Vilbel 1898 e. V.
Wiesengasse (am Wertstoffhof), 61118 Bad Vilbel