Externer Gesellenkurs 2024 im Gebäudereiniger-Handwerk

Die Landesfachschule der Landesinnung Hessen des Gebäudereiniger-Handwerks bietet für das Jahr 2024 einen neuen Kurs zur Vorbereitung der Gesellenprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk außerhalb einer Ausbildung an.

Kursdauer Theorie: 12. Januar bis 05. Oktober 2024
Unterrichtszeit Theorie: samstags von 9.00 Uhr – 15.00 Uhr
Kursdauer Praxis: voraussichtlich in den ersten zwei Wochen der
hessischen Sommerferien!
Genaue Termine werden noch bekannt gegeben!
Unterrichtszeit Praxis: werktags von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Kursgebühr Theorie + Praxis: € 4.800,00
Lehrgangsort Theorie + Praxis: Eberhard-Borst-Lehrbaustelle
Am Poloplatz 4
60528 Frankfurt am Main

Die Unterrichtszeiten sind Richtzeiten und können variieren.
Der Stundenplan geht Ihnen nach Anmeldung zu.

Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung verbindet sich die Verpflichtung zur Entrichtung der jeweiligen Kursgebühr. Anbei finden Sie den Anmeldebogen. Rücktritte von der verbindlichen Zusage sind bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn schriftlich dem Lehrgangsträger anzuzeigen, andernfalls wird die volle Gebühr fällig. Es gelten die AGB der Landesfachschule der Landesinnung Hessen des Gebäudereiniger-Handwerks.

Unabhängig von dem Vorbereitungskurs muss die Zulassung zur Gesellenprüfung beantragt werden.

Wir benötigen hierfür folgende Unterlagen:

  1. Tabellarischer Lebenslauf
  2. Letztes Schulzeugnis
  3. Nachweis der Tätigkeit im Gebäudereiniger-Handwerk von grundsätzlich mindestens 4,5 Jahren durch Firmenbescheinigung mit detaillierter Angabe zur praktischen Tätigkeit

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift für das Bestehen der Prüfung unbedingt erforderlich sind! Sie sollten Kenntnisse im Allgemeinen Rechnen und Fachrechnen besitzen. Weiterhin sollten Sie ausreichende Erfahrung im Beruf haben und die mit dem Berufsbild bezeichneten Fertigkeiten und Kenntnisse im Wesentlichen beherrschen.

Die Prüfungszulassung und die Kursteilnahme sind unabhängig voneinander möglich und setzen sich nicht gegenseitig voraus.

Der Kurs beinhaltet die theoretische Unterweisung; die praktischen Grundkenntnisse sollten vorhanden sein bzw. im Betrieb erworben werden.

Sollten die Kosten von anderer Stelle getragen werden, muss die beigefügte Kostenübernahmeerklärung mit Stempel und Unterschrift bei uns eingereicht werden, ansonsten wird die Rechnung an den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ausgestellt!

Wir weisen noch einmal auf Folgendes hin: Grundsätzlich erhält die Zulassung, wer mehr als 4,5 Jahre Tätigkeit im Gebäudereiniger-Handwerk oder besondere Erfahrungen nachweisen kann. Ausnahmen müssen begründet werden.

Änderungen im terminlichen Ablauf des Kurses können auch kurzfristig bekannt gegeben werden; wir bitten deshalb um vollständige Adressangabe mit telefonischer Kontaktmöglichkeit privat und geschäftlich.

Bei der genauen Dauer und Anzahl der Kursstunden kann es durch organisatorische Gegebenheiten zu Abweichungen kommen. Ein Anspruch auf genaue Einhaltung des Stundenplans besteht nicht.

Die Landesfachschule der Landesinnung Hessen des Gebäudereiniger-Handwerks ist AZAV-zertifiziert.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.