Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen Landesinnung und Landesfachschule Hessen für das Gebäudereiniger-Handwerk


Anmeldung: Die Anmeldungen für Veranstaltungen Landesfachschule/Landesinnung Hessen sind an die Geschäftsstelle Frankfurt am Main zu richten. Die Anmeldungen werden mit dem Eingang bei der Landesfachschule/Landesinnung Hessen verbindlich. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der zuständigen Geschäftsstelle berücksichtigt. Die Landesfachschule/Landesinnung Hessen bestätigt den Eingang der Anmeldung. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung des Seminarplatzes kommt der Vertrag zustande.


Zahlungsbedingungen: Die Gebühr für die Veranstaltung ist spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen.


Gebührenermäßigung: Den ordentlichen Mitgliedern der Landesinnung Hessen für das Gebäudereiniger-Handwerk sowie deren Mitarbeitern wird die in der Ausschreibung genannte Ermäßigung auf die Seminarkosten gewährt. Bei mehreren Teilnehmern je entsendenden Betrieb sind teilweise weitere Reduzierungen nach Vereinbarung möglich.


Rücktritt und Kündigung: Bis 4 Wochen vor Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn stornieren wir Ihre Anmeldung kostenlos. Erfolgt Ihre Absage später als 4 Wochen vor Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn, sind die Seminar- bzw. Lehrgangsgebühren und Tagungspauschalen in voller Höhe zu bezahlen. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Bei Ihrer Verhinderung an der Teilnahme ist die Übertragung der Teilnahmeberechtigung möglich, sofern Name und Anschrift des / der neuen Teilnehmers/in mitgeteilt werden. Kostenschuldner bleibt der / die bisherige Teilnehmer/in. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.


Absage von Seminare / Lehrgängen: Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren bzw. Lehrgängen, z. B. bei Ausfall eines Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, vorbehalten müssen. Vorab wird jedoch geprüft, ob durch Raumverlegung und/oder Ersatzreferenten das Seminar / der Lehrgang aufrecht erhalten bleibt. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen des Programms so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar / Lehrgang absagen, erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, ausser wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Landesfachschule/Landesinnung Hessen beruhen.


Begleitende Arbeitsunterlagen / Urheberrechte: Zu nahezu allen Seminaren geben wir – im Seminar – begleitende Arbeitsunterlagen aus. Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheber-rechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliche Einwilligung des Referenten und der Landesfachschule/Landesinnung Hessen vervielfältigt werden.


Haftung: Die Landesfachschule/Landesinnung haftet weder für mittelbare noch für unmittelbare Schäden, ausser wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten der Erfüllungsgehilfen beruhen.


Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.


Teilnahmebescheinigung: Über die Teilnahme stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus.
Bei Lehrgängen mit Prüfung wird der Prüfungserfolg mit angegeben (z. B. „mit Erfolg teilgenommen“).


Nebenabreden: Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.

Stand: Januar 2025