Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen Landesinnung und Landesfachschule Hessen für das Gebäudereiniger-Handwerk

Anmeldung : Die Anmeldungen für Veranstaltungen der Landesfachschule/Landesinnung Hessen sind an die
Geschäftsstelle Frankfurt am Main zu richten. Die Anmeldungen werden mit dem Eingang bei der
Landesfachschule/Landesinnung Hessen verbindlich. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei
der zuständigen Geschäftsstelle berücksichtigt. Die Landesfachschule/Landesinnung Hessen bestätigt den
Eingang der Anmeldung. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung des Seminarplatzes kommt der Vertrag
zustande.


Zahlungsbedingungen : Die Gebühr für die Veranstaltung ist spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten
Termin zu bezahlen.


Gebührenermäßigung : Den ordentlichen Mitgliedern der Landesinnung Hessen für das Gebäudereiniger-
Handwerk sowie deren Mitarbeitern wird die in der Ausschreibung genannte Ermäßigung auf die Seminarkosten
gewährt. Bei mehreren Teilnehmern je entsendenden Betrieb sind teilweise weitere Reduzierungen nach
Vereinbarung möglich.


Rücktritt und Kündigung : Bis 1 Woche vor Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn stornieren wir Ihre Anmeldung
kostenlos. Erfolgt Ihre Absage später als 1 Woche vor Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn sind die Seminar- bzw.
Lehrgangsgebühren und Tagungspauschalen in voller Höhe zu bezahlen. Die Stornoerklärung bedarf der
Schriftform. Bei Ihrer Verhinderung an der Teilnahme ist die Übertragung der Teilnahmeberechtigung möglich,
sofern Name und Anschrift des / der neuen Teilnehmers/in mitgeteilt werden. Kostenschuldner bleibt der / die
bisherige Teilnehmer/in.


Absage von Seminare / Lehrgängen : Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren bzw.
Lehrgängen, z. B. bei Ausfall eines Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, vorbehalten müssen. Vorab wird
jedoch geprüft, ob durch Raumverlegung und/oder Ersatzreferenten das Seminar / der Lehrgang aufrecht
erhalten bleibt. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen des Programms so
rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar / Lehrgang absagen, erstatten wir umgehend die
bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, ausser wenn diese auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der
Landesfachschule/Landesinnung Hessen beruhen.


Begleitende Arbeitsunterlagen / Urheberrechte : Zu nahezu allen Seminaren geben wir – im Seminar –
begleitende Arbeitsunterlagen aus. Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheber-rechtlich geschützt und
dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliche Einwilligung des Referenten und der
Landesfachschule/Landesinnung Hessen vervielfältigt werden.


Haftung : Die Landesfachschule/Landesinnung haftet weder für mittelbare noch für unmittelbare Schäden,
ausser wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten der Erfüllungs-gehilfen
beruhen.


Gerichtsstand : Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.


Teilnahmebescheinigung : Über die Teilnahme stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus.
Bei Lehrgängen mit Prüfung wird der Prüfungserfolg mit angegeben (z. B. „mit Erfolg teilgenommen“).


Nebenabreden : Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen
Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung
möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.